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Entscheidungen in Übersicht EÜ80 (RZ 2015, 167)

EntscheidungenEntscheidungen in ÜbersichtRZ 2015, 167 Heft 7 und 8 v. 15.8.2015

§ 150 RStDG, Art 89 Abs 2 BVG

§ 150 erster Satz RStDG normiert eine Rechtsfolge. Rechtsfolgen treten unabhängig vom Willen des Gerichts, an dessen Entscheidung sie geknüpft sind, ein. Vom Disziplinargericht ist § 150 erster Satz RStDG daher nicht anzuwenden.

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