§ 45 Abs 2 StPO
Verweist ein (zufolge Übertragung nach § 45 dritter Satz StPO) sprengelfremdes Oberlandesgericht die Sache nach § 470 Z 3 StPO an das Erstgericht, ohne von seinem Delegierungsermessen nach dieser Gesetzesstelle Gebrauch zu machen, kann das Delegierungsermessen im Fall von Übertragung an dessen Präsidenten (§ 45 Abs 2 dritter Satz StPO) bei Übertragung nach