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Zivilsachen § 107a Abs 1 AußStrG; § 211 Abs 1 ABGB (RZ 2015/6)

EntscheidungenZivilsachenRZ 2015/6RZ 2015, 46 Heft 2 v. 15.2.2015

§ 107a Abs 1 AußStrG; § 211 Abs 1 ABGB:

Lässt der Elternteil, in dessen Obsorge durch eine Maßnahme des Jugendwohlfahrtsträgers nach § 181 Abs 2 ABGB eingegriffen wurde, die vierwöchige Frist nach § 107a Abs 1 AußStrG ungenutzt verstreichen, so ist sein später gestellter Antrag auf umgehende Rückführung des Kindes zurückzuweisen.

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