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Strafsachen § 31 StGB (RZ 2015/4)

EntscheidungenStrafsachenRZ 2015/4RZ 2015, 43 Heft 2 v. 15.2.2015

§ 31 StGB:

Die Anknüpfungspunkte des § 31 Abs 1 StGB orientieren sich an den in den Strafgesetzen vorgesehenen Sanktionen der Geld- und Freiheitsstrafe. Eine Bedachtnahme auf eine ausländische Verurteilung zu einer gemeinnützigen Leistung und zu einem Fahrverbot ist daher nicht zulässig.

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