vorheriges Dokument
nächstes Dokument

Entscheidungen in Übersicht EÜ7 (RZ 2015, 40)

EntscheidungenEntscheidungen in ÜbersichtRZ 2015, 40 Heft 2 v. 15.2.2015

§ 588 ZPO

Die Offenlegungspflicht des Schiedsrichters erfasst alle Umstände, von denen der Schiedsrichter annehmen muss, sie könnten bei vernünftiger Betrachtung Zweifel an seiner Unabhängigkeit und Unbefangenheit hervorrufen. Eine Verletzung der Offenlegungspflicht führt nicht zwingend zur Annahme der Befangenheit, sie kann jedoch ein Indiz dafür sein.

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!