§ 54 Abs 1a ZPO
Ist eine Aushändigung des Kostenverzeichnisses nicht aktenkundig, hat das Gericht auch bei Fehlen von Einwendungen iSd § 54 Abs 1a Satz 2 ZPO alle Kostenpositionen zu überprüfen.
E 21.5.2015, 1 Ob 76/15f (RS0130170)
§ 54 Abs 1a ZPO
Ist eine Aushändigung des Kostenverzeichnisses nicht aktenkundig, hat das Gericht auch bei Fehlen von Einwendungen iSd § 54 Abs 1a Satz 2 ZPO alle Kostenpositionen zu überprüfen.
E 21.5.2015, 1 Ob 76/15f (RS0130170)