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Entscheidungen in Übersicht EÜ137 (RZ 2015, 238)

EntscheidungenEntscheidungen in ÜbersichtRZ 2015, 238 Heft 11 v. 15.11.2015

§ 85 GOG

Die in § 85 Abs 5 Satz 3 GOG normierte absolute Anwaltspflicht ist nicht nur auf die abschließende Sachentscheidung, sondern auf sämtliche an den Obersten Gerichtshof gerichteten Rechtsmittel im Verfahren nach § 85 GOG anzuwenden.

Beisatz: Die absolute Anwaltspflicht gilt somit auch für einen Rekurs gegen einen Unterbrechungsbeschluss. (T1)

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