§ 17 Abs 6 S 2 ADBG 2007, § 8 Abs 1 VerG 2002
Ein Kläger, der die Entscheidung der Rechtskommission bekämpfte und auch eine für ihn positive Entscheidung der unabhängigen Schiedskommission erwirkte, kann Schadenersatzansprüche, die er auf eine nach seinen Behauptungen unvertretbare Suspendierung seitens der Rechtskommission stützt, unmittelbar vor dem Zivilgericht geltend machen.