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Entscheidungen in Übersicht EÜ116 (RZ 2015, 210)

EntscheidungenEntscheidungen in ÜbersichtRZ 2015, 210 Heft 10 v. 15.10.2015

§ 1116a ABGB, § 14 MRG

Auch die Mitmietrechte unterliegen der Sonderrechtsnachfolge iSd § 14 Abs 2 und 3 MRG. Das Mitmietrecht wächst nicht dem verbliebenen Mitmieter zu; dieser hat mangels dringenden Wohnbedürfnisses – er ist schon Wohnungs(mit)mieter – auch kein Eintrittsrecht.

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