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Entscheidungen in Übersicht EÜ81 (RZ 2013, 92)

EntscheidungenEntscheidungen in ÜbersichtRZ 2013, 92 Heft 4 v. 1.4.2013

§ 302 Abs 1 StGB, § 360 Abs 1 GewO

Wird dem Gewerbereferenten einer Bezirkshauptmannschaft nach Erlass seiner Verfahrensanordnung bewusst, dass diese nicht erfüllt werden würde, erwächst ihm die Pflicht - ohne weiteres Zuwarten - gemäß § 360 Abs 1 zweiter Satz GewO durch bescheidmäßige Verfügung den gesetzmäßigen Zustand herzustellen. Der in der Verfahrensanordnung ausgesprochenen Frist kommt dann keine entscheidende Bedeutung zu.

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