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Entscheidungen in Übersicht EÜ80 (RZ 2013, 92)

EntscheidungenEntscheidungen in ÜbersichtRZ 2013, 92 Heft 4 v. 1.4.2013

Art 6 Abs 1 EMRK, § 258 Abs 1 StPO, § 281 Abs 1 Z 5 StPO, § 281 Abs 1 Z 5a StPO

Der Angeklagte hat ein Recht darauf, nicht von einer ihm unbekannten Gerichtsnotorietät im Tatsachenbereich überrascht zu werden.

Beisatz: Hier: Errechnung eines durchschnittlichen Reingehalts auf Grundlage der im Akt vorgekommenen Untersuchung der Konzentration der bei der Tätergruppe sichergestellten Suchtgifte. Kein Verstoß gegen Art 6 EMRK im Falle eines entsprechenden Hinweises im Anklagevortrag. (T7)

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