gemäß § 19 Abs 3 der Satzungen über die von den Vereinsorganen angewandten Mittel zur Erreichung des Vereinszweckes Wahrung und Stärkung der richterlichen Unabhängigkeit
gemäß § 19 Abs 3 der Satzungen über die von den Vereinsorganen angewandten Mittel zur Erreichung des Vereinszweckes Wahrung und Stärkung der richterlichen Unabhängigkeit