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Entscheidungen in Übersicht EÜ34 (RZ 2013, 38)

EntscheidungenEntscheidungen in ÜbersichtRZ 2013, 38 Heft 2 v. 1.2.2013

§ 22 AngG

Für Zeiträume innerhalb der Kündigungsfrist, in denen der Angestellte bezahlten Erholungsurlaub konsumiert, ist keine Freistellung nach § 22 AngG (und kein Geldersatz) zu gewähren.

E 13.9.2012, 8 ObA 28/12v (RS0128174)

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