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Entscheidungen in Übersicht EÜ33 (RZ 2013, 38)

EntscheidungenEntscheidungen in ÜbersichtRZ 2013, 38 Heft 2 v. 1.2.2013

§ 22 AngG

Der Mindestanspruch auf bezahlte Freizeit ist nach der gesetzlichen, kollektivvertraglichen bzw einzelvertraglichen Kündigungsfrist zu bemessen. Eine vorzeitige Kündigung verlängert den Anspruchszeitraum nicht.

E 13.9.2012, 8 ObA 28/12v (RS0128173)

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