§ 22 AngG
Der Anspruch auf bezahlte Freizeit während der Kündigungsfrist ("Postensuchtage") entsteht nicht bereits ex lege mit Zugang der Kündigung, sondern erst mit dem Verlangen des Arbeitnehmers.
E 13.9.2012, 8 ObA 28/12v (RS0128172)
§ 22 AngG
Der Anspruch auf bezahlte Freizeit während der Kündigungsfrist ("Postensuchtage") entsteht nicht bereits ex lege mit Zugang der Kündigung, sondern erst mit dem Verlangen des Arbeitnehmers.
E 13.9.2012, 8 ObA 28/12v (RS0128172)