Auf einen Blick:
Jeder vertraut seinem Gedächtnis, doch ist seit über 100 Jahren experimentell belegt, dass dieses grobe Mängel und Täuschungen enthält. Eingegangen wird besonders auf die zum Teil während einer Psychotherapie wieder aufgetauchten Erinnerungen an sexuellen Missbrauch in der Kindheit. Vieles spricht dafür, dass Erinnerungen aus den ersten vier Lebensjahren forensisch nicht verwertbar sind.