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Umfang der Fristenhemmung gemäß § 22 ZivMediatG

WissenschaftErnst M. Weiss*)*)Hofrat Dr. Ernst M. Weiss, Richter i.R.RZ 2013, 30 Heft 2 v. 1.2.2013

Bei einem fortbildenden Seminar für Mediatoren wurde von den Teilnehmern die Frage nach dem für sie haftungsrelevanten Umfang der Fristenhemmung gem § 22 ZivMediatG (in der Folge sind §§ oder Art ohne Bezeichnung solche dieses Gesetzes) aufgeworfen.

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