Bei einem fortbildenden Seminar für Mediatoren wurde von den Teilnehmern die Frage nach dem für sie haftungsrelevanten Umfang der Fristenhemmung gem § 22 ZivMediatG (in der Folge sind §§ oder Art ohne Bezeichnung solche dieses Gesetzes) aufgeworfen.
Bei einem fortbildenden Seminar für Mediatoren wurde von den Teilnehmern die Frage nach dem für sie haftungsrelevanten Umfang der Fristenhemmung gem § 22 ZivMediatG (in der Folge sind §§ oder Art ohne Bezeichnung solche dieses Gesetzes) aufgeworfen.