§ 5 EKHG
Der ursprüngliche Halter ist für die Zeit der kurzfristigen Überlassung des Kraftfahrzeugs zur Reparatur in einer Werkstätte weiter regelmäßig als Halter zu qualifizieren.
Bem: Abkehr von der bisherigen Judikatur – siehe RS0058176. (T1)
§ 5 EKHG
Der ursprüngliche Halter ist für die Zeit der kurzfristigen Überlassung des Kraftfahrzeugs zur Reparatur in einer Werkstätte weiter regelmäßig als Halter zu qualifizieren.
Bem: Abkehr von der bisherigen Judikatur – siehe RS0058176. (T1)