§ 75 WAG 2007
Eine zeitliche Begrenzung der Haftung der Anlegerentschädigungseinrichtung für ein ehemaliges Mitglied dahin, dass der Entschädigungsfall innerhalb einer bestimmten Frist ab Konzessionsverlust eintreten müsste, besteht nicht.
E 28.5.2013, 8 Ob 45/13w (RS0128908)