§ 2 AZG, § 4 AZG, § 10 AZG
Erkrankungen während des Verbrauchs von Zeitausgleich für Überstunden haben keine Auswirkungen auf das Arbeitsverhältnis. Die Zeit des Krankenstands kann daher zur Abdeckung des Überstundenguthabens herangezogen werden.
E 29.5.2013, 9 ObA 11/13b (RS0128851)