§ 1 Z 3.2 LHB EA 01 06/05
Der Versicherungsschutz nach § 1 Z 3.2 LHB erfasst nicht Schäden im Rahmen der Flugausbildung, weil sich Flugschüler zum Zweck der Ausbildung, nicht zum Zweck der Beförderung im Flugzeug befinden; sie führen oder bedienen das Flugzeug selbst, sind also keine Passagiere.