§ 140 Abs 7 BSVG, § 140 Abs 9 BSVG, § 140 Abs 10 BSVG
Die nachträgliche Änderung eines Einheitswertes durch das Finanzamt hat keinen Einfluss auf das zum Stichtag nach § 140 Abs 7, 9 BSVG ermittelte pauschale Ausgedinge und somit auch nicht auf die (Versagung der) Ausgleichszulage.