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Mit dem OGH in Strafsachen ins Gespräch kommen1)1)Der besseren Lesbarkeit wegen werden idR nur Grundzüge dargestellt, auf Sonderfälle und Ausnahmen jedoch nicht oder nicht näher eingegangen. Schrifttumsangaben ohne Nennung des Autors beziehen sich auf eigene Beiträge.

WissenschaftEckart Ratz*)*)Dr. Eckart Ratz, Präsident des OGH, Hon.-Prof. der Universität Wien.RZ 2012, 158 Heft 7 und 8 v. 1.8.2012

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