Aufgrund eines Antrages des Verfassungsausschusses wird derzeit über einen Gesetzesantrag diskutiert, mit dem die Gesetzesbeschwerde eingeführt werden soll. Gegen Entscheidungen der ordentlichen Zivil- und Strafgerichte soll damit ein weiterer Rechtszug an den VfGH geschaffen werden, wenn eine Prozesspartei behauptet, der Gerichtsentscheidung läge eine verfassungswidrige Norm zugrunde.