§ 6 Abs 1 KBGG
Die Ruhensbestimmung des § 6 Abs 1 KBGG gilt auch dann, wenn der Vater der Bezieher des Kinderbetreuungsgelds ist. Verfassungsrechtliche Bedenken gegen diese Regelung bestehen nicht.
E 17.1.2012, 10 ObS 151/11w (RS0127557)
§ 6 Abs 1 KBGG
Die Ruhensbestimmung des § 6 Abs 1 KBGG gilt auch dann, wenn der Vater der Bezieher des Kinderbetreuungsgelds ist. Verfassungsrechtliche Bedenken gegen diese Regelung bestehen nicht.
E 17.1.2012, 10 ObS 151/11w (RS0127557)