vorheriges Dokument
nächstes Dokument

Zivilsachen §§ 13-16, 20 Abs 1, 28 Abs 4 LiegTeilG; § 448 Geo (RZ 2012/10)

EntscheidungenZivilsachenRZ 2012/10RZ 2012, 126 Heft 5 v. 1.5.2012

§§ 13-16, 20 Abs 1, 28 Abs 4 LiegTeilG

§ 448 Geo:

Der Antrag auf Abschreibung ist beim Vermessungsamt zu stellen; dieses verständigt das Grundbuchsgericht. Der Anmeldungsbogen wird als Grundbuchsstück behandelt und ins Tagebuch eingetragen.

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!