§§ 13-16, 20 Abs 1, 28 Abs 4 LiegTeilG
§ 448 Geo:
Der Antrag auf Abschreibung ist beim Vermessungsamt zu stellen; dieses verständigt das Grundbuchsgericht. Der Anmeldungsbogen wird als Grundbuchsstück behandelt und ins Tagebuch eingetragen.
§§ 13-16, 20 Abs 1, 28 Abs 4 LiegTeilG
§ 448 Geo:
Der Antrag auf Abschreibung ist beim Vermessungsamt zu stellen; dieses verständigt das Grundbuchsgericht. Der Anmeldungsbogen wird als Grundbuchsstück behandelt und ins Tagebuch eingetragen.