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Entscheidungen in Übersicht EÜ93 (RZ 2012, 124)

EntscheidungenEntscheidungen in ÜbersichtRZ 2012, 124 Heft 5 v. 1.5.2012

§ 36 Abs 3 zweiter Satz StPO

Ob zur Begründung der örtlichen Zuständigkeit die im zweiten Satz des § 36 Abs 3 StPO vorgesehene Erfolgsanknüpfung in Betracht kommt, hängt davon ab, ob die in Rede stehende strafbare Handlung ein Erfolgsdelikt ist, also den Eintritt einer von der Tathandlung zumindest gedanklich abtrennbaren Wirkung in der Außenwelt voraussetzt.

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