§ 281 Abs 1 Z 11 StPO, § 295 StPO
Die Beschränkung auf die der Berufung unterzogenen Punkte erlaubt nicht den Ersatz eines nach § 281 Abs 1 Z 11 StPO nichtigen Sanktionsausspruchs zu Gunsten des Angeklagten aus Anlass einer zu dessen Nachteil erhobenen Berufung.