§ 364 Abs 2 ABGB
Das Eindringen von Katzen auf das Nachbargrundstück ist nach § 364 Abs 2 ABGB zu beurteilen. Es berechtigt daher dessen Eigentümer nur unter den Voraussetzungen der Ortsüblichkeit und Wesentlichkeit des Eingriffs zur Geltendmachung eines Unterlassungsanspruchs.