§ 364 Abs 2 ABGB, § 4 Z 2 TierschutzG
Die Grenzüberschreitung einer Katze mit freiem Auslauf kann aufgrund ihrer Wesensart nicht verhindert werden. Es besteht kein gesetzliches Gebot, Katzen ausschließ-
Seite 96
§ 364 Abs 2 ABGB, § 4 Z 2 TierschutzG
Die Grenzüberschreitung einer Katze mit freiem Auslauf kann aufgrund ihrer Wesensart nicht verhindert werden. Es besteht kein gesetzliches Gebot, Katzen ausschließ-
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