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Entscheidungen in Übersicht EÜ58 (RZ 2012, 96)

EntscheidungenEntscheidungen in ÜbersichtRZ 2012, 96 Heft 4 v. 1.4.2012

§ 391 Abs 1 EO

Wird eine gerichtliche Entscheidung über einen einstweiligen Unterhalt im Rahmen eines Unterhaltsprozesses erlassen, ist es nicht erforderlich, deren Wirksamkeit nach § 391 Abs 1 erster Satz EO mit dem Zeitpunkt einer allfälligen Beendigung der Ehe zu begrenzen, und zwar ganz unabhängig davon, ob ein Scheidungsverfahren bereits anhängig ist oder nicht.

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