§ 341 Abs 2 BVerG 2006, § 1 JN, § 14 UWG
Die Beschränkung der Zulässigkeit des Rechtswegs in § 341 Abs 2 BVerG 2006 erfasst unabhängig von der rechtlichen Begründung des Anspruchs alle auf das UWG gestützten Klagen, deren Gegenstand ein vom Vergaberecht erfasstes Verhalten des Auftraggebers oder eines Mitbieters ist.