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Zivilsachen § 215 ABGB; Art 8 EMRK (RZ 2012/18)

EntscheidungenZivilsachenRZ 2012/18RZ 2012, 233 Heft 10 v. 1.10.2012

§ 215 ABGB

Art 8 EMRK:

Auch nach Aufhebung einer vorläufigen Maßnahme nach § 215 ABGB können die Obsorgeberechtigten die Feststellung der Rechtswidrigkeit der Maßnahme im Pflegschaftsverfahren begehren.

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