Die Annäherung an das Thema des ordre public aus der Perspektive des öffentlichen Rechts in einer Gesellschaft kultureller Freiheit soll in drei Schritten erfolgen, wobei stets auf Beispielsfälle Bezug genommen wird. In einem ersten Schritt soll der ordre public in einen grundrechtlichen Kontext gestellt werden. Anschließend geht es um Konkretisierung des ordre public durch den Gesetzgeber und damit um eine demokratische Dimension, die mit der grundrechtlichen Perspektive verknüpft wird. Schließlich soll kurz auf die europäische Perspektive verwiesen werden.