§ 78 Abs 2 AußStrG; § 43 ZPO:
Auch im Außerstreitverfahren kommt es im Fall des Kostenersatzes bei bloß teilweisem Obsiegen zu einer Quotenkompensation.
OGH 31.3.2011, 1 Ob 57/11f (LG St. Pölten 23 R 188/10k; BG Neulengbach 1 C 23/09h)
§ 78 Abs 2 AußStrG; § 43 ZPO:
Auch im Außerstreitverfahren kommt es im Fall des Kostenersatzes bei bloß teilweisem Obsiegen zu einer Quotenkompensation.
OGH 31.3.2011, 1 Ob 57/11f (LG St. Pölten 23 R 188/10k; BG Neulengbach 1 C 23/09h)