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Entscheidungen in Übersicht EÜ160 (RZ 2011, 201)

EntscheidungenEntscheidungen in ÜbersichtRZ 2011, 201 Heft 9 v. 1.9.2011

§ 2 Abs 3 Z 1 UWG*)*)Zur Verfügung Gestellt vom Evidenzbüro des Obersten Gerichtshofes Übersicht über die aktuelle Rechtsprechung des Obersten Gerichtshofes, Stand: 30.06.2011

Die Irreführung durch die Verwendung verwechslungsfähiger Zeichen ist nach den tatsächlichen Marktverhältnissen zu beurteilen. Sie setzt voraus, dass die Marken tatsächlich benutzt werden und zumindest eine gewisse Verkehrsbekanntheit erlangt haben, weil sonst eine Irreführung der angesprochenen Kunden durch Verwendung eines gleichartigen Zeichens ausscheidet.

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