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Sommerzeit in der Justiz

EditorialManfred HerrnhoferRZ 2011, 153 Heft 7 und 8 v. 1.8.2011

Mit dem Begriff Sommerzeit assoziiert man/frau im allgemeinen Sonnenschein, Urlaubsfreuden, Entspannung und Absenz vom hektischen Arbeitsalltag.

In Verbindung mit dem Gerichtsbetrieb wird nach wie vor - wie im Schul- und Universitätsbetrieb - an "Gerichtsferien", verbunden mit 9 Wochen eingeschränkten oder überhaupt keinen Aktivitäten, gedacht.

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