Teil 18 Sektion Höchstgerichte
Der Sektion Höchstgerichte gehören derzeit 84 Richterinnen und Richter des Aktivstands sowie 61 im Ruhestand befindliche Kolleginnen und Kollegen an.
Die Mehrzahl der Mitglieder stellen naturgemäß die Richterinnen und Richter des Obersten Gerichtshofs. Diese scheiden - soweit sie schon vorher Richter waren - mit ihrer Ernennung zum Obersten Gerichtshof aus ihren bisherigen Sektionen aus und sind ab diesem Zeitpunkt in der Sektion Höchstgerichte organisiert. Der Sektion gehören aber auch eine Reihe von Kolleginnen und Kollegen an, die aus dem staatsanwaltlichen Bereich zum Obersten Gerichtshof ernannt wurden und daher erst anlässlich dieser Ernennung der Richtervereinigung beigetreten sind.