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Entscheidungen in Übersicht EÜ135 (RZ 2011, 145)

EntscheidungenEntscheidungen in ÜbersichtRZ 2011, 145 Heft 6 v. 1.6.2011

§ 494 Abs 1 StPO, § 494a Abs 4 StPO

Andere als die in § 494a StPO genannten, in Zusammenhang mit einem Urteil ergehende Beschlüsse (so etwa jene nach § 494 StPO über die Erteilung von Weisungen oder die Anordnung der Bewährungshilfe) sind nicht gemeinsam mit dem Urteil, sondern erforderlichenfalls (§ 86 Abs 3 StPO) gesondert auszufertigen.

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