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Entscheidungen in Übersicht EÜ136 (RZ 2011, 145)

EntscheidungenEntscheidungen in ÜbersichtRZ 2011, 145 Heft 6 v. 1.6.2011

§ 278 StGB, § 289 StPO

Infolge Aufhebung des Schuldspruchs gegen einen Mitangeklagten wegen Vergehens der kriminellen Vereinigung nach § 278 Abs 1 StGB sind gemäß § 289 StPO auch die gegen zwei weitere Mitangeklagte deswegen ergangenen Schuldsprüche zu beseitigen, weil der verbleibende Zusammenschluss von bloß zwei Personen nicht mehr den objektiven Tatbestand des § 278 Abs 1 StGB erfüllt.

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