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Entscheidungen in Übersicht EÜ112 (RZ 2011, 121)

EntscheidungenEntscheidungen in ÜbersichtRZ 2011, 121 Heft 5 v. 1.5.2011

§ 9a Abs 1 Z 1 UWG

Das Ankündigen, Anbieten oder Gewähren von Zugaben gegenüber Verbrauchern ist aufgrund richtlinienkonformer Auslegung von § 9a Abs 1 Z 1 UWG nur dann unzulässig, wenn es im Einzelfall irreführend, aggressiv oder sonst unlauter ist. Die Koppelung des Warenbezugs mit einem Gewinnspiel verstößt als solche nicht gegen das Lauterkeitsrecht.

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