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Entscheidungen in Übersicht EÜ114 (RZ 2011, 121)

EntscheidungenEntscheidungen in ÜbersichtRZ 2011, 121 Heft 5 v. 1.5.2011

§ 513 ABGB, § 1489 ABGB

Bei Beendigung des Fruchtgenussrechts beginnt die dreijährige Frist zur Geltendmachung des Schadenersatzanspruchs wegen Verletzung der Instandhaltungspflicht des Fruchtnießers (§ 513 ABGB) nicht vor der Rückstellung der Sache.

E 23.11.2010, 1 Ob 191/10k (RS0126595)

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