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Entscheidungen in Übersicht EÜ105 (RZ 2011, 120)

EntscheidungenEntscheidungen in ÜbersichtRZ 2011, 120 Heft 5 v. 1.5.2011

§ 8 BEinstG

Zumindest dann, wenn sich der Kündigungsschutz des Dienstnehmers auf die Bestimmung eines Kollektivvertrags (hier: Kollektivvertrag Post AG) gründet, hat das Gericht die Kündigungsgründe selbständig zu prüfen, selbst wenn im Verfahren nach § 8 BEinstG ein gleichartiger Kündigungsgrund bereits von der Verwaltungsbehörde bejaht und der Zustimmung zur Kündigung zu Grunde gelegt wurde.

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