§ 30 Abs 1 Z 3 KO, § 31 KO, § 66 KO
Sozialversicherungsträger haben bei Vorliegen von Insolvenzindikatoren die Behauptung einer bloßen Zahlungsstockung zu überprüfen. Wird mangels zumutbarer Prüfungsschritte die Zahlungsunfähigkeit fahrlässig nicht erkannt, ist auch das fahrlässige Nichterkennen der Begünstigungsabsicht vorwerfbar.