vorheriges Dokument
nächstes Dokument

Entscheidungen in Übersicht EÜ104 (RZ 2011, 120)

EntscheidungenEntscheidungen in ÜbersichtRZ 2011, 120 Heft 5 v. 1.5.2011

§ 8 BEinstG, § 30 Abs 2 VwGG

Hat der Dienstgeber von der ihm vom Behindertenausschuss bzw. der Berufungskommission eingeräumten Kündigungsmöglichkeit bereits Gebrauch gemacht, bleibt die ausgesprochene Kündigung selbst dann wirksam, wenn der Verwaltungsgerichtshof der Beschwerde des Dienstnehmers zu einem Zeitpunkt vor Ablauf der Kündigungsfrist aufschiebende Wirkung zuerkannt hat.

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!