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Entscheidungen in Übersicht EÜ75 (RZ 2011, 94)

EntscheidungenEntscheidungen in ÜbersichtRZ 2011, 94 Heft 4 v. 1.4.2011

Der bloße Austausch eines (technisch unveränderten) Kilometerstandzählers bewirkt weder ein falsches Messergebnis (Z 1 fünfter Fall), noch stellt er den Einsatz eines (neu geschaffenen und) falschen oder (veränderten und solcherart) verfälschten Beweismittels (Z 1 vierter Fall) dar.

E 16.11.2010, 11 Os 133/10h (RS0126348)

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