§ 16 Abs 2 GmbHG
E 17.11.2010, 6 Ob 212/10k (RS0126352)
Beklagter der Zustimmungsklage gemäß § 16 Abs 2 Satz 3 GmbHG ist jeder Gesellschafter, der gegen den Antrag auf Abberufung des Fremdgeschäftsführers gestimmt hat. Der Fremdgeschäftsführer selbst ist nicht Beklagter, auch wenn er Alleingesellschafter einer Gesellschafterin der GmbH ist. Ihm ist lediglich vom Gericht der Streit zu verkünden, sodass er vom Verfahren erfährt, dem er als (streitgenössischer) Nebenintervenient beitreten kann.