§ 1154b Abs 5 ABGB, § 9 BAG, § 18 BAG, § 82 lit f GewO 1859, § 21 Abs 2 SchPflG 1985
E 3.9.2010, 9 ObA 146/09z (RS0126340)
Der dem Dienstgeber bekannte, jedoch von ihm nicht genehmigte, vom Lehrling wegen schlechter Leistungen verschuldete, Berufsschulbesuch während der Behaltezeit zur Erlangung des Lehrabschlusses begründet zwar keinen Entgeltfortzahlungsanspruch, stellt jedoch keinen Entlassungsgrund gemäß § 82 lit f GewO 1859 dar.