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Zivilsachen § 382g EO; §§ 16, 1328a ABGB (RZ 2011/4)

EntscheidungenZivilsachenRZ 2011/4RZ 2011, 50 Heft 2 v. 1.2.2011

§ 382g EO

§§ 16, 1328a ABGB:

In die Privatsphäre wird schon dann eingegriffen, wenn das Gefühl vermittelt wird, ständig überwacht zu sein, selbst wenn dabei technische Hilfsmittel (etwa Kameras) nicht verwendet werden.

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