§ 1501 ABGB
Es entspricht herrschender Ansicht, dass sich der Anwendungsbereich des § 1501 ABGB auch auf das außerstreitige Verfahren erstreckt.
E 29.9.2010, 7 Ob 156/10g (RS0126316)
§ 1501 ABGB
Es entspricht herrschender Ansicht, dass sich der Anwendungsbereich des § 1501 ABGB auch auf das außerstreitige Verfahren erstreckt.
E 29.9.2010, 7 Ob 156/10g (RS0126316)